Einwohnerantrag stellen

Ein Einwohnerantrag ist neben der Bürgereingabe eine andere Möglichkeit, sich an den Entscheidungen der Stadt Köln einzubringen. Die Hürden für eine Anhörung sind allerdings höher.

So muss ein Einwohnerantrag an den Rat der Stadt Köln »von mindestens 8.000 Einwohner:innen unterzeichnet sein. Wird ein Einwohnerantrag an eine Bezirksvertretung gerichtet, muss er von mindestens 4 Prozent der Einwohner:innen des betreffenden Stadtbezirkes unterzeichnet sein.«

Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Es müssen sich maximal drei Personen bereiterklären, die Belange der Unterzeichnenden zu vertreten. Dem Antrag muss außerdem eine Begründung beiliegen. »Jede [abgegebene] Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig. Die Angaben werden von der Gemeinde geprüft.«

Beispielrechnung für Zollstock: Köln-Zollstock gehört zum Stadtbezirk Rodenkirchen. Rodenkirchen hatte im Jahr 2022 111.016 Einwohner:innen. Es müssen also mindestens 4.442 Einwohner:innen den Antrag mitzeichnen. Da jedoch davon ausgegangen werden muss, dass ungefähr 10 Prozent der gesammelten Unterschriften ungültig sein wird (unleserliche Handschrift, fehlerhafte Anschrift oder Ähnliches), sollten mindestens ein Viertel mehr Unterschriften gesammelt werden, also in dem Beispiel fast 6.000 Unterschriften.

Wer sich über das Prozedere des Einwohnerantrages informieren möchte, wendet sich an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen.